Mittwoch, 25. März 2009

einfach nur schäbig?

... oder auch entlarfend?

Wie ist ein Regelwerk zu bewerten, das es erlaubt, eine/n Arbeitnehmer/in wegen einer (angeblichen) Unterschlagung von 1,30 € fristlos zu entlassen, während eine andere Klientel - und in ganz anderen Dimensionen agierend - zumindest noch eine "ordentliche" Abfindung erwarten darf. Außerdem gibt es allenthalben Bagatellregelungen und Einstellungen von Verfahren wegen "Geringfügigkeit" etc. ... Nur im sog. Arbeits"recht" soll es das alles nicht geben dürfen? .....


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